war Gründer und namensgebender Sozius der Hannemann, Eckl & Moersch Rechtsanwälte PartG mbB (Am Ludwigsplatz in Karlsruhe), die nach 24 Jahren zum 31.12.2024 einvernehmlich aufgelöst wurde. Er führt nun eine Einzelkanzlei.
Rechtsanwalt Hannemann hat seit 39 Jahren als Rechtsanwalt Anwalt seine Kernkompetenzen auf dem Gebieten des privaten Immobilienrechts, insbesondere Bau- und Architektenrecht, Bauträgerrecht, Maklerrecht, Miet- und Pachtrecht sowie Wohnungseigentumsrecht (empfohlen in allen bisherigen FOCUS-Anwaltsexpertenlisten als TOP-Anwalt im Miet- und Wohnungseigentumsrecht 1999, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020, 2021, 2022, 2023 und 2024; ausgezeichnet als „Beste Anwaltskanzlei“ 2020 auf dem Gebiet des Miet- und Wohnungseigentumsrechts im STERN und 2021, 2022 sowie 2024 im CAPITAL).
Rechtsanwalt Hannemann hat mehrere juristische Bücher auf dem Gebiet des Immobilienrechts herausgegeben und mit verfasst (z.B. „Münchener Anwaltshandbuch Mietrecht“, 5. Aufl., „Münchener Prozessformularbuch Mietrecht“, 6. Aufl., und „Beck’sches Formularbuch Mietrecht“, 6. Aufl., – alle im Beck-Verlag; „Handbuch des Mietrechts“ inkl. CD, 7. Aufl., und „Handbuch des Wohnungseigentumsrechts“ inkl. CD – beides im Deubner-Verlag). Er ist Mitherausgeber einer immobilienrechtlichen Zeitschrift beim Beck Verlag in München (NZM – Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht). Er war von 1997-2024 Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der ARGE „Mietrecht und Immobilien“ beim Deutschen Anwaltverein in Berlin, davon 15 Jahre als Vorsitzender. Rechtsanwalt Hannemann hat viele Fachaufsätze veröffentlicht und hält jährlich in seinen Spezialgebieten etwa 50 Seminare und Vorträge. Zu seinem 65. Geburtstag wurde ihm eine umfangreiche Festschrift im Beck-Verlag gewidmet.